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Über den Ablauf und die Kosten

Privatpraxis für Systemische Therapie und Beratung nach dem Heilpraktikergesetz

Überblick

Ablauf und Kosten

Um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich darüber zu informieren, brauchen Sie in meiner Praxis keine Überweisung eines Arztes. Wichtig ist aus meiner Sicht vielmehr, dass Sie in der Behandlung einen „echten Mehrwert“ sehen, dass unsere Gespräche für Sie „Sinn“ stiften. Denn nur so werden gewünschte Veränderungen möglich. So entscheiden Sie auch über Dauer und Häufigkeit Ihrer Behandlung. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern und mich bzw. meine Arbeitsweise kennenzulernen. Gemeinsam werden wir über Ihre Therapieziele und mögliche therapeutische Herangehensweisen sprechen. Im Anschluss an unser Gespräch entscheiden Sie selbst, ob Sie die Therapie bei mir durchführen möchten.

Kinder und Jugendliche behandele ich grundsätzlich immer im Kontext ihrer familiären Beziehungen. D. h., dass ich zumindest beim Erstgespräch Kind und Eltern (ggf. auch Geschwisterkinder) gemeinsam einlade, um einen Gesamteindruck über die Lebenssituation zu gewinnen. Je nach Alter des Kindes / Jugendlichen folgen dann Einzeltermine.

Finanzierung

Näheres zu Kosten und Termine

Online-Termine:

Alle Termine sind grundsätzlich auch online in Videotelefonie möglich. Das ermöglicht Ihnen und mir mehr zeitliche Flexibilität ohne allzu große Abstriche bei der therapeutischen Qualität zu verursachen. Ich lege allerdings Wert auf ein erstes persönliches Kennenlernen. Insbesondere die Therapie mit Kindern sollte aus nachvollziehbaren Gründen immer „face to face“ stattfinden.

Selbstzahler

Das Honorar beläuft sich auf € 128,00 pro Therapiesitzung (60 Minuten) für Erwachsene und € 118,- für Kinder / Jugendliche. Für berufsbezogenes Coaching berechne ich andere Honorarsätze pro 90 Minuten.

Als Selbstzahler kann die Psychotherapie oder Beratung sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies kann wichtig sein, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung

Wenn Ihr Versicherungsvertrag die Leistungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie abdeckt, werden die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung anteilig bis zum einfachen Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Höhe von € 46,- übernommen. Die Kosten für eine Sitzung (60 Min.) betragen in meiner Praxis € 128,00 (2,8facher Satz). Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der Leistungsabteilung Ihrer privaten Krankenversicherung, ob eine anteilige Kostenerstattung für Sie möglich ist.

Paartherapie / Paarberatung

Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung (90 Minuten) beträgt € 185,-.
Die Kosten für eine Paarberatung / -therapie werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, da der Beratungsanlass (Paarprobleme) aus Sicht der Kassen keinen „Krankheitswert“ hat – also keine klinische Diagnose vorliegt.

Informationen

Näheres zum Ablauf der Psychotherapie

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Schweigepflicht in der Psychotherapie

Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, die für mich absolut verbindlich ist.

Dauer der Psychotherapie

Allgemeine therapeutische Praxis ist es, eine Therapie alltagsbegleitend in kontinuierlichen, meist einmal wöchentlichen Einzelsitzungen durchzuführen. Die Sitzungen dauern bei mir 60 Minuten. Sowohl die Häufigkeit als auch die Anzahl der Sitzungen bestimmen jedoch letztendlich Sie.

Jede Psychotherapie ist sehr individuell und es lässt sich nur schwer vorhersagen, wie viele Sitzungen notwendig sein werden. Entsprechend meinem therapeutischen Selbstverständnis entscheiden Sie als Klient*in von Anfang an, wie viele Sitzungen Sie brauchen. Je nach Ausgangslage kann das deutlich variieren. Häufig sind bereits fünf bis 10 Gespräche ausreichend. Grundsätzlich sollten Sie mit einer Dauer von mindestens drei Monaten rechnen, wenn Sie größere Veränderungen in Ihrem Leben vornehmen und v. a. auch sicher in Ihren Alltag umsetzen wollen. Einige private Krankenversicherungen grenzen die Anzahl der abrechenbaren Psychotherapiesitzungen ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Bedingungen für die Kostenübernahme.

Ausfallhonorar

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Termine, die nicht mindestens 48 Werktagsstunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, mit 85% in Rechnung stelle.

Ich helfe Ihnen weiter

Jetzt Kontakt aufnehmen

Systemische Therapie und Beratung

– Psychologische Praxis nach dem Heilpraktikergesetz –

Große Gallusstraße 16 – 18 (Omniturm)
in 60312 Frankfurt

Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 09:00-18:30 Uhr